AGB für die Vermietung einer Ferienwohnung im Ferientraum Ettenheim Schwarzwaldstraße 3 in 77955 Ettenheim

 

- Stand September 2021-

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Körber Grundstücksgemeinschaft GbR

Ansprechpartner: Torsten Körber 

Vordersexauer Weg 26

79350 Sexau

Tel.: 07641/52447 FAX: 07641/54087

Email: info@ferienwohnung-ettenheim.com

 

 

§ 1 Buchungsbestätigung

 

Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, Online (Online-Buchung) oder per E-Mail erfolgen kann, schließt der Gast verbindlich einen Beherbergungsvertrag ab.

Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 2). Dieser bedarf keiner bestimmten Form. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen.

Der Buchende haftet für alle angemeldeten Personen.

 

§ 2 Anzahlung & Bezahlung

 

Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung in bar bei Anreise fällig. Eine Kaution wird nicht erhoben.

 

§ 3 An- und Abreise

 

Die Anreise erfolgt am ersten gebuchten Tag ab 17.00-19 Uhr.

Sollte die Anreise später am Abend erfolgen, muss der Vermieter vorab telefonisch informiert werden.

Eine Anreise vor 17.00 Uhr bzw. nach 19 Uhr ist nur mit Absprache des Vermieters möglich.

Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen.

Mit Zustimmung des Vermieters kann der Zeitpunkt der Abreise verlegt werden.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

 

§ 4 Mietobjekt

 

4.1. Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände zum Einkaufspreis ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage) Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

 

4.2. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

4.3 Das Rauchen in der Ferienwohnung & im gesamten Haus ist nicht gestattet.

Tiere sind in der Ferienwohnung & Ferienanlage (Haus & Garten) nicht erlaubt, Die Programmierung der TV- Anlage ist nicht zu verändern.

 

4.4. Auf dem gesamten Gelände (Ferienwohnung & Haus & Garten) der Ferienanlage ist die Hausordnung einzuhalten. Bitte lesen Sie diese gesondert bei Einzug der Ferienwohnung durch. Für die Benutzung des Parkplatzes übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

 

4.5. Beim Verlassen der Ferienwohnung (auch kurzfristig) ist darauf zu achten, dass Fenster und Türen geschlossen sind, elektronische Gegenstände ausgestellt wurden (z.B. Herd), die und das Wasser abgestellt wurde. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Mieters entstanden sind. (z.B. Diebstahl wegen offener Haustüre oder Fenstern). Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Einrichtung der Ferienwohnung bei Abreise des Mieters zu prüfen.

 

§ 5 Aufenthalt

 

Der Mindestaufenthalt bei den Wohneinheiten sind mindestens 3 Tage. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebener Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl Ferienvermittler als auch Eigentümer der Ferienwohnung das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.

 

§ 6 Reiserücktritt

 

Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

 

Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Sofern sich die gebuchte Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

 

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mind. jedoch 25 Euro)

Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%

danach und bei Nichterscheinen 80 %

 

Darüber hinaus ist in jedem Falle eine Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 € zu zahlen.

Die Rücktrittgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird dringend empfohlen.

 

§ 7 Rücktritt durch den Vermieter

 

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

§ 8 Haftung des Vermieters

 

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536aBGB.

 

Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, Ausfall in der Wasser –oder Stromversorgung etc.)

 

§ 9 Schriftform

 

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

 

§ 11 Gerichtsstand

 

Gerichtstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht in dessen Bezirk sich die Ferienwohnung befindet Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ferientraum Ettenheim 

Schwarzwaldstraße 3 

77955 Ettenheim 

Tel.: 0171/6445837 & 07641/52447